Jedes zweite Erbe in Deutschland umfasst eine Immobilie. Dabei sind Immobilien auch oft der Großteil des Erbvolumens. Wenn das Erbe nicht in einem Testament geregelt wurde, stellen sich den Erben häufig viele Fragen. Was machen wir damit? Verkaufen, Vermieten, Einziehen? Müssen wir Erbschaftssteuer zahlen?
Gibt es mehrere Erben?
Gibt es mehrere Erben, so bilden sie zunächst die sogenannte Erbengemeinschaft. Beispielsweise Kinder, Ehepartner oder Enkel können Teil einer Erbengemeinschaft sein. Dabei steht Ehepartnern und Kindern ein Pflichtteil zu. Auch Enkelkinder bekommen einen Pflichtteil, wenn ihre Eltern bereits verstorben sind. Bei der Erbengemeinschaft ist zu beachten, dass kein Mitglied der Erbengemeinschaft allein über das Erbe entscheiden kann. Möchte zum Beispiel ein Erbe in die Immobilie ziehen, ein anderer aber die Immobilie verkaufen, so kann sie nicht ohne die Zustimmung beider verkauft werden. Umgekehrt muss aber ein Erbe die Miterben auszahlen, wenn er die Immobilie allein behalten möchte. Sowohl beim Verkauf als auch beim Auszahlen der anderen Erben ist es wichtig, den Wert der Immobilie zu kennen. Profi-Makler bieten eine kostenlose Wertermittlung an. Können sich die Erben jedoch nicht einigen, droht die Zwangsversteigerung. Experten raten, dies zu vermeiden, denn häufig wird hier eine Immobilie unter Wert versteigert. Eine Zwangsversteigerung kann von jedem Mitglied der Erbengemeinschaft beim Amtsgericht beantragt werden.
Wann fällt Erbschaftssteuer an?
Wann Erbschaftssteuer anfällt, hängt vom Wert der Immobilie und dem Verwandtschaftsgrad der Erben zum Erblasser ab. Denn es gibt unterschiedliche Freibeträge je nach Erbschaftsgrad:
- Ehegatten: 500.000 Euro
- Kinder und Enkelkinder, deren Eltern verstorben sind: 400.000 Euro
- Enkelkinder: 200.000 Euro
- Eltern und Großeltern: 100.000 Euro
Die Erbschaftssteuer entfällt ebenso, wenn die Immobilie nach dem Erbfall für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren selbst genutzt wird.
Existiert ein Testament?
Im Testament kann der Erblasser sein Erbe regeln. Jedoch gibt es auch hier kompliziertere Fälle. Überträgt der Erblasser beispielsweise die Immobilie dem Ehepartner, so steht einem eventuellen Kind trotzdem ein Pflichtteil zu. Das Kind kann diesen einfordern.
Immobilie verkaufen, vermieten oder selbst nutzen?
Die Erbimmobilie zu verkaufen, ist häufig die einfachste Lösung. Denn im Gegensatz zu einer Immobilie kann der Verkaufserlös – also Geld – einfacher unter den Erben aufgeteilt werden. Eine Immobilie selbst zu nutzen, lohnt sich oft nur, wenn Sie Alleinerbe sind, die Miterben auszahlen können oder ein lebenslanges Wohnrecht haben. Vermietung kann sich dagegen lohnen, wenn einer der Erben die Immobilie später vielleicht selbst bewohnen möchte.
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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