Schimmel im Keller und das Dach muss schon lange erneuert werden – wer seine Immobilie verkaufen möchte, weiß, dass solche Mängel den Verkaufspreis deutlich senken. Aber Vorsicht! Wer das verschweigt, dem drohen teure Konsequenzen. Für Immobilienverkäufer in Deutschland gilt die Mängelhaftung. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) §433 Absatz 1 heißt es: „Der Verkäufer hat dem Käufer…