Ihr Einfamilienhaus ist Ihnen im Alter zu groß geworden und Sie haben sich entschieden, in eine kleinere Seniorenwohnung umzuziehen. Die meisten Möbel werden Sie leider nicht mitnehmen können. Und Ihre Kinder oder Enkelkinder winken nur ab, wenn Sie fragen: „Kannst du nicht meine schöne alte Fernsehcouch gebrauchen?“ Doch der Gedanke, einfach alles von einer Entrümpelungsfirma abtransportieren zu überlassen, widerstrebt Ihnen. Was können Sie stattdessen tun? Wir nennen Ihnen vier Möglichkeiten.
An Möbeln, die Sie vielleicht Jahrzehnte lang ständig um sich hatten, hängen viele Erinnerungen. Traurig genug, dass Sie sich selbst nun von all den treuen, hölzernen Begleitern verabschieden müssen. Da kann es immerhin ein Trost sein, wenn Sie mit dem Verkauf noch etwas Geld verdienen. Oder wenn Sie wenigstens wissen: andere Menschen werden noch Freude an diesen Möbeln haben oder können sie wirklich gut gebrauchen.
#1 Möbel verkaufen: bringt Geld aber kostet Zeit
Zuerst denken Sie natürlich über die Juwelen in Ihrer Möbelsammlung nach: Antiquitäten, Designer-Möbel oder besondere Liebhaberstücke. Diese werden Sie entweder doch behalten und mitnehmen wollen, oder Sie versuchen bei einem Antiquitätenhändler, einen anständigen Preis dafür zu bekommen. Allerdings ist das nicht ganz einfach, denn Händler werden höchstwahrscheinlich immer versuchen, Sie so weit wie möglich herunterzuhandeln.
Wenn Sie Ihre Möbel online verkaufen, könnten Sie mehr Glück haben. Aber auch hier ist es nicht unbedingt einfach, den richtigen Käufer zu finden – gerade, wenn es um etwas hochpreisigere und ausgefallenere Stücke geht. Worauf es ankommt ist, dass Interessenten das jeweils angebotene Objekt auf den Fotos gut erkennen können. Eine gute Beleuchtung (Tageslicht) und idealerweise ein neutraler Hintergrund sind empfehlenswert. Eventuelle Mängel sollten durch ein Detailfoto verdeutlicht und auch in der Beschreibung erwähnt werden. Die Erstellung von lauter einzelnen Kleinanzeigen kostet also schon einiges an Zeit. Der verlockende Gedanke, Zeit zu sparen, indem Sie einfach alle Möbel als Paket anbieten, verspricht allerdings wenig Erfolg, da die meisten Interessenten eher auf der Suche nach bestimmten Einzelstücken sind.
#2 Den Käufern Ihrer Immobilie die Möbel überlassen
Eine weitere praktische Lösung ist: Sie könnten mit den Käufern Ihrer Immobilie im Kaufvertrag vereinbaren, dass sie das Haus möbliert übernehmen. Die Käufer können dann selbst entscheiden, ob sie die Einrichtung komplett von Ihnen übernehmen oder ob sie den Teil, den sie nicht behalten wollen, auf eigene Kosten entsorgen. Wenn Sie keinen Stress mit der Entsorgung haben wollen – und vielleicht auch, wenn manche Einrichtungsgegenstände extra passend für die Immobilie angefertigt wurden und nur dort so richtig Sinn ergeben, dann sprechen Sie diesen Vorschlag doch einfach mal Ihren Käufern gegenüber an.
#3 Entsorgung und Umzug in einem Aufwasch
Viele Umzugsunternehmen bieten ihren Kunden an, gleichzeitig mit dem Umzug auch die Entrümpelung der leergezogenen Immobilie zu übernehmen. Wenn Sie also einen Kostenvoranschlag für Ihren Umzug einholen, können Sie auch gleich fragen, ob das Unternehmen am Umzugstermin auch noch die Entsorgung Ihrer alten Möbel übernehmen kann und was dieser Service kosten würde. Dann haben Sie zwar kein Geld mit Ihren Möbeln verdient, sondern müssen im Gegenteil für die Entsorgung bezahlen, und der Preis dürfte auch nicht wesentlich günstiger sein als bei einer separat beauftragten Entrümpelung. Der große Vorteil ist jedoch, dass alles an einem Tag über die Bühne geht. So entsteht für Sie am wenigsten Arbeit. Allerdings haben Sie auch keinerlei Einfluss darauf, ob es für ihre einst geliebten Möbel noch ein „zweites Leben“ an der Seite anderer Menschen geben wird.
Sie wollen Ihr Haus verkaufen und fragen sich, was aus Ihren Möbeln werden soll? Wir beraten sie gerne und zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben.
Sie benötigen weitere Informationen:
https://www.test.de/test-warnt-Umzug-viel-teurer-4260361-0/
https://de.wikipedia.org/wiki/Haushaltsaufl%C3%B6sung
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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